Grundsätzliche Informationen
Die zu vergebenden Wohnungen werden den Mitgliedern des Bauverein Breisgau durch einen Vergabeausschuß zugeteilt.In Abhängigkeit von der Nachfrage nach unseren freiwerdenden Wohnungen, sowie den Wohnungswünschen des Bewerbers besteht für die Zuteilung in den meisten Fällen eine Wartezeit von voraussichtilich mindestens 10 Jahren (in Freiburg; Umland und Seniorenwohnanlagen ggf. kürzer)
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Zugelassen zur Vergabe sind Mitglieder, die bereits mindestens vier Jahre Mitglied beim Bauverein Breisgau sind, die einen Wohnungsbewerberbogen auf der Geschäftsstelle abgegeben haben und folgende Bedingungen erfüllen:
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Vollendung des 18. Lebensjahres
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Nach Zuteilung und Annahme des Wohnungsangebotes, spätestens vor Bezug der Wohnung Einzahlung von zwei weiteren Geschäftsanteils à 310,00 EUR, somit zusammen mit dem ersten Anteil insgesamt 930,00 EUR
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Einzahlung einer Pflichtspareinlage auf ein Sparkonto beim Bauverein Breisgau mit dreimonatiger Kündigungsfrist in Höhe von drei monatlichen Kaltmieten.
Die Abgabe eines Wohnungsbewerberbogens ist nur einmal erforderlich. Lediglich bei Änderungen der persönlichen Daten (Haushaltsmitglieder, etc.) und Wohnungswünschen sind ergänzende Angaben zu machen.