Freiburg

Littenweiler


Höllentalstr. 11-13 (2 Zi.-Whg.)
Schlesierstr. 2-4 (3-Zi.-Whg.)



- Für die mit * gekennzeichneten Häuser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

- Die mit ** gekennzeichneten Häuser werden zum Teil durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.

- Die mit *** gekennzeichneten Häuser werden zu 100 % durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.

- Bei Häusern ohne Zimmeranzahl sind Whg. mit 1-4 Zi. vorhanden.
Höllentalstr. 11 + 13
Schlesierstr. 2 + 4