Freiburg

Denzlingen


Schwarzwaldstr. 1-3 ( 2-4 Zi-Whg.)
Brandenburger Str. 26 - 28
Rosenstr. 19, 24-34



- Für die mit * gekennzeichneten Häuser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

- Die mit ** gekennzeichneten Häuser werden zum Teil durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.

- Die mit *** gekennzeichneten Häuser werden zu 100 % durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.

- Bei Häusern ohne Zimmeranzahl sind Whg. mit 1-4 Zi. vorhanden.
Schwarzwaldstr. 1 - 3
Brandenburger Str. 26 - 28
Rosenstr. 32 - 34
Rosenstr. 24 - 30