Schallstadt:
Wüste 5+5a ** (4+5 Zi.-Whg.)
Auf der Vieweid 1, 1a, 1b
Wolfenweiler:
Ebringer Str. 1, 3a-c und 6a-c (2-5 Zi.-Whg.)
- Für die mit * gekennzeichneten Häuser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
- Die mit ** gekennzeichneten Häuser werden zum Teil durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.
- Die mit *** gekennzeichneten Häuser werden zu 100 % durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.
- Bei Häusern ohne Zimmeranzahl sind Whg. mit 1-4 Zi. vorhanden.
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