Freiburg

Bötzingen


Goethestr. 1 (2-3 Zi.-Whg.)
Hauptstr. 10 (2-3 Zi.-Whg.)






- Für die mit * gekennzeichneten Häuser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

- Die mit ** gekennzeichneten Häuser werden zum Teil durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.

- Die mit *** gekennzeichneten Häuser werden zu 100 % durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.

- Bei Häusern ohne Zimmeranzahl sind Whg. mit 1-4 Zi. vorhanden.
Goethestr. 1
Hauptstr. 10