Freiburg

Hugstetten


Landstr. 9, 26-26a (2-4 Zi.-Whg.)
Landstr. 30 (2-4 Zi.-Whg.)
Schulstr. 3 (2+4 Zi.-Whg.)



- Für die mit * gekennzeichneten Häuser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

- Die mit ** gekennzeichneten Häuser werden zum Teil durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.

- Die mit *** gekennzeichneten Häuser werden zu 100 % durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.

- Bei Häusern ohne Zimmeranzahl sind Whg. mit 1-4 Zi. vorhanden.
Landstr. 26a
Schulstr. 3