Snewelinstr. 8-10 (2-4 Zi.-Whg.)
Gottenheimer Str. 33*, 35-37
- Für die mit * gekennzeichneten Häuser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
- Die mit ** gekennzeichneten Häuser werden zum Teil durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.
- Die mit *** gekennzeichneten Häuser werden zu 100 % durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.
- Bei Häusern ohne Zimmeranzahl sind Whg. mit 1-4 Zi. vorhanden.
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