Freiburg

Umkirch


Snewelinstr. 8-10 (2-4 Zi.-Whg.)
Gottenheimer Str. 33*, 35-37



- Für die mit * gekennzeichneten Häuser ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.

- Die mit ** gekennzeichneten Häuser werden zum Teil durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.

- Die mit *** gekennzeichneten Häuser werden zu 100 % durch die Stadt Freiburg bzw. die jeweilige Gemeinde belegt.

- Bei Häusern ohne Zimmeranzahl sind Whg. mit 1-4 Zi. vorhanden.
Snewelinstr. 8 - 10
Gottenheimer Str. 37
Gottenheimer Str. 35
Gottenheimer Str. 33