Häufig gestellte Fragen zum Thema Energiemangellage
Sehr geehrte Mitglieder,
derzeit befinden wir uns in einer völlig neuen Situation, die Preise für Gas, Öl, Strom und Holzpellets steigen seit Wochen enorm an. Da uns sehr viele Fragen zu dem Thema erreichen, hat die Bauverein Breisgau eG einen „Fragen-Antworten-Katalog" für Sie erstellt, in dem Sie die häufigsten Fragen mit den entsprechenden Antworten wieder finden. Falls Sie weitere Fragen bezüglich Ihrer Energieversorgung haben, welche in diesem Katalog nicht beantwortet wurden, melden Sie sich gerne unter folgender E-Mail-Adresse bei uns: energie@bauverein-breisgau.de.
Tipps, um Strom und Energie zu sparen, haben wir Ihnen hier aufgeführt
1. Wie wird das von mir bewohnte Haus beheizt?
Der Gebäudebestand der Bauverein Breisgau eG wird durch moderne Energieerzeugungsanlagen mit Wärme und Strom versorgt. Die Gebäudetechnik entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Je nach Baujahr, Lage und Größe der Wohnanlage kommen unterschiedliche Energiequellen zum Einsatz. Die Energiequelle können Sie der letzten Heizkostenabrechnung entnehmen. Für weitere Informationen zu der Energieerzeugung in Ihrer Wohnung wenden Sie sich bitte ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse:
energie@bauverein-breisgau.de
2. Reichen meine Nebenkostenvorauszahlungen aus?
Aufgrund der konstant steigenden Preise von Gas, Öl, Strom und Holzpellets ist davon auszugehen, dass die Energiekosten und die Umlagen für Energie das Volumen der Vorauszahlungen deutlich übersteigen werden. Um hohen Nachzahlungen der Heizkosten vorzubeugen, wird empfohlen, auf freiwilliger Basis die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen bereits heute anzuheben
4. Inwiefern bin ich von den ansteigenden Energiepreisen betroffen, wenn meine Wohnung über ich Fernwärme beheizt wird?
Derzeit steigen die Energiepreise unabhängig der Energiequelle an. In einer Energiemangellage sind sämtliche Energiequellen, auch Fernwärme, betroffen.
5. Kann ich einen Holzofen in meiner Wohnung einbauen lassen?
Nein, da die technischen Voraussetzungen hierfür weder gegeben noch genehmigungsfähig sind. Da im Geschosswohnungsbau u.a. die Zuluft- und Abgasführung nicht geregelt sind, besteht Lebensgefahr durch Rauchvergiftung, Verbrennung oder Hausbrand. Der Einbau von Holzofen ist strengstens untersagt.
6. Welche Heizalternativen bietet die Bauverein Breisgau eG an?
Die Bauverein Breisgau eG modernisiert den Gebäudebestand laufend und versorgt die Wohnanlagen mit energieeffizienten Heizsystemen. Der Einsatz von Erd- und Biogas zählt ebenso zu den verwendeten Energiequellen wie Holzpellets oder Sonnenenergie. Im Zuge der Dekarbonisierung des Gebäudesektors werden alternative Energieträger zu Erdgas geprüft, um den klimaschädlichen CO2-Ausstoß zu minimieren.
7. Kann ich eine Balkonsolaranlage einbauen lassen?
Wenn Sie vorhaben, eine Balkonsolaranlage an Ihrem Balkon installieren zu lassen, bedarf dies einer schriftlichen Genehmigung. Sollten Sie Interesse an einer Balkonsolaranlage / Mikro-PV-Anlage haben, müssen Sie einen schriftlichen Antrag an die Abteilung Gebäudeservice stellen.
8. Kann ich meinen Badlüfter ausschalten, um Wärmeverluste zu reduzieren?
Nein, der Badlüfter beugt Feuchtigkeitsschäden vor. Wenn der Lüfter abgeschaltet wird, kann dies in der ganzen Wohnung zu Schimmelbildung führen, der zu Schäden an Gesundheit und Bausubstanz führen kann. Da der Lüfter in der Laufzeit begrenzt ist, sollte dieser planmäßig weiterlaufen.
9. Darf ich meine Heizungsventile selbstständig umrüsten?
Die Heizungsventile sind Bestandteil der Haustechnik. Sämtliche Eingriffe in die haustechnischen Anlagen bedürfen zwingend der schriftlichen Genehmigung durch die Bauverein Breisgau eG. Sollten Sie Interesse an einer Umrüstung der Heizungsventile haben, müssen Sie einen schriftlichen Antrag an die Abteilung Gebäudeservice stellen.
10. Wer profitiert von der Übernahme des Gas-Abschlages im Dezember 2022?
Von der Übernahme des Gas-Abschlages im Dezember profitieren Mieterinnen und Mieter, die Fernwärme und Erdgas beziehen. Mieterinnen und Mieter, die über eine Gasetagenheizung verfügen, erhalten die Gutschrift direkt von Ihrem Gaslieferanten. Die Dezember-Entlastung 2022 wird im Rahmen der Nebenkostenabrechnung im Jahr 2023 verrechnet.