Mitgliedschaft und Terminvereinbarung
Schritt für Schritt zur Beantragung einer Mitgliedschaft im Bauverein Breisgau eG
1. Allgemeine Informationen
Wir freuen uns über Ihr Interesse zum Erwerb der Mitgliedschaft bzw. der Anmietung einer Wohnung unserer Genossenschaft. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einige grundsätzliche Informationen. Wir bitten darum, diese aufmerksam durchzulesen und zu beachten, bevor Sie einen Termin für einen Mitgliedsantrag vereinbaren.
Die Wohnungsvermietungen erfolgen gemäß der „Grundsätze über die Vergabe von Genossenschaftswohnungen". Die Mitgliedsdauer ist hier ein wesentlicher Parameter; weiterhin ist eine Mitgliedschaft zwingend erforderlich.
Mitgliedsanträge können nur von Personen mit Wohnsitz in unserem Geschäftsgebiet gestellt werden. Eine Antragstellung erfolgt im Rahmen eines persönlichen Gespräches in unserer Geschäftsstelle mit vorheriger Terminvereinbarung.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist zunächst ein erster Geschäftsanteil in Höhe von 155 Euro einzuzahlen. Zusätzlich ist ein Eintrittsgeld in die Genossenschaft in Höhe von 300 Euro zu entrichten, somit insgesamt 455 Euro.
Eine Bewerbung um eine Wohnung ist frühestens zwei Jahre nach Beginn der Mitgliedschaft möglich. Vor dem Bezug einer Wohnung sind fünf weitere Anteile à 155 Euro zu zeichnen – zusammen also sechs Anteile mit insgesamt 930 Euro. Zusätzlich ist eine Pflichtspareinlage in Höhe von drei Monats-Kaltmieten auf ein Sparkonto bei unserer Spareinrichtung erforderlich.
Mit Zustimmung des Vorstandes zum Mitgliedsantrag erfolgt die Aufnahme in die Genossenschaft. Damit beginnt gleichzeitig die Option auf Zuteilung einer Wohnung in der Zukunft. In Abhängigkeit von der Nachfrage nach unseren freiwerdenden Wohnungen sowie den Wohnungswünschen des Bewerbers/der Bewerberin besteht bis zur Vermietung eine Wartezeit von derzeit ca. 10 Jahren (in Freiburg; Umland und Seniorenwohnanlagen ggf. kürzer).
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2. Voraussetzungen für Neumitglieder
1. Hauptwohnsitz in unserem Geschäftsgebiet (Freiburg und Umland)
2. Einmalige Zahlung eines Eintrittsgeldes in die Genossenschaft in Höhe von 300 Euro je Mitgliedsantrag. Eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes ist ausgeschlossen.
3. Einzahlung des ersten Geschäftsanteils in Höhe von 155 Euro.
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3. Zusammenfassung und Einverständniserklärung
Ich habe mich auf den vorangegangenen Seiten über die Beantragung einer Mitgliedschaft beim Bauverein Breisgau eG ausführlich informiert.
Mir ist insbesondere bekannt, dass ein Mitgliedsantrag nur unter folgenden Bedingungen gestellt werden kann:
Hauptwohnsitz in unserem Geschäftsgebiet
Einmalige Zahlung eines Eintrittsgeldes in Höhe von 300 Euro (keine Rückerstattung)
Einzahlung des ersten Geschäftsanteils in Höhe von 155 Euro.
Außerdem habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Wartezeit bis zur Vermietung einer Wohnung aktuell ca. 10 Jahre beträgt und sich - bezogen darauf - eine Mitgliedschaft daher nur für eine langfristige Wohnperspektive eignet.
Eine Antragstellung erfolgt ausschließlich im Rahmen eines persönlichen Gespräches in unserer Geschäftsstelle mit vorheriger Terminvereinbarung.
Klicken Sie bitte jetzt auf „weiter"; hiermit akzeptieren Sie die vorgenannten Bedingungen. Es öffnet sich ein Kalender, in den Sie gerne Ihren Terminwunsch eintragen können.
Beachten Sie dazu folgende Hinweise:
Bitte fragen Sie nur einen konkreten Termin an.
Sollten Termine wegen der momentan großen Nachfrage schon belegt oder noch nicht verfügbar sein, warten Sie bitte ab, bis weitere Termine freigeschaltet werden.
Bitte beachten Sie, dass wir vom 19.12.2024 bis 07.01.2025 keine Termine anbieten. Online-Terminvereinbarungen für die KW 2/2025 sind voraussichtlich wieder ab dem 02.01.2025 möglich. Wir bitten um Verständnis und Geduld.
Der Termin wird erst verbindlich, wenn Sie eine Bestätigung erhalten haben. Darin erfahren Sie auch, welche Unterlagen zum Gespräch mitzubringen sind.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte möglichst vor einer angedachten Terminvereinbarung telefonisch an Herrn Köbele (Tel. 0761 / 510 44-59).
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