Es steht eine neue Volkszählung an: Der Zensus 2022 soll ermitteln, wie viele Menschen in Deutschland leben und wie sie wohnen. Daher wurden wir vom Statistischen Landesamt im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung aufgefordert, den Wohnungsbestand zu melden. Hauptsächlich werden Gebäudemerkmale und Wohnungsmerkmale abgefragt.
Darüber hinaus umfasst die Auskunftspflicht auch die einmalige Mitteilung der Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Bewohnern bzw. Bewohnerinnen, sowie die Anzahl der Bewohner/ Bewohnerinnen in der jeweiligen Wohnung. Diese sogenannten Hilfsmerkmale sollen Auskunft geben über die Anzahl und Struktur von Haushalten und die allgemeine Wohnsituation.
Da wir diese Informationen von Ihnen benötigen, werden Sie dieser Tage von uns eine E-Mail erhalten oder Sie werden angeschrieben. Eine zügige Rückmeldung wäre hilfreich.
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen.